Antrag Teil 1

Der Satzung möge in § 20 folgende Absätze hinzugefügt werden:

Text

(4) Das Grundsatzprogramm definiert die politischen Grundsätze und langfristigen Ziele der Partei und kommuniziert diese nach außen.

(5) Es wird in zwei Schritten beschlossen oder geändert.

  1. Beschluß gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen
  2. Beschluß auf der nächsten BGV mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen

Antrag Teil 2

Text

Der LDO möge in § 3 (4) der folgende Text hinzugefügt werden:

  • Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms bei einer Mitgliederversammlung.
    • Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Mehrheit: > 7/10
      • Anträge werden genau 28 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt.

Antrag Teil 3

Der LDO möge in § 4 (3) unter dem Punkt "In allen sachpolitischen Themenbereichen ..." hinzugefügt werden:

Text

  1. Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung

Begründung

Postionen eines Grundsatzprogramms bedürfen der Zustimmung möglichst aller Personen. Daher soll für solche grundlegenden Aussagen der Partei ein zweistufiges Verfahren gelten. Damit diese Position bindend wird muß sowohl über unser Werkzeug das in der LDO defniert wurde eine Mehrheit gefunden werden und diese Mehrheit muß dann auf der BGV bestätigt werden, damit das Grundsatzprogramm ergänzt oder geändert werden kann. Durch diese doppelte Abstimmung können alle Mitglieder die nicht zur BGV fahren können ihre Stimme dazu abgeben und auch alle die nicht in LQFB tätig sind, aber zur BGV fahren, ebenfalls. Da aber beide Verfahren nicht zusammen gewertet werden, ist auch eine mögliche doppelte Stimmabgabe kein Problem. Die BGV hat aber dabei wie immer, das letzte Wort.