Der folgende Text möge an passender Stelle ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

====Außenpolitik====
===Europäische Union===
==Schuldenkrise==
=Europäischer Stabilitätsmechanismus=
Die Piratenpartei Österreichs lehnt trotz allem Verständnis für die Notwendigkeit von stabilisierenden Maßnahmen in manchen Marktsituationen den "europäischen Stabilitätsmechanismus" ESM ab, und zwar aus folgenden Gründen: es fehlt an Transparenz, demokratischer und juristischer Kontrolle, demokratischer Legitimation, Bezügebegrenzung und Besteuerung.


===Präzisierung===
1.) "Art.4 (8) Versäumt es ein ESM-Mitglied, den Betrag, der ... fällig wird, in voller Höhe zu begleichen, so werden sämtliche Stimmrechte dieses ESMMitglieds solange ausgesetzt, bis die Zahlung erfolgt ist"       Bleibt nur einen Euro eines Mitglieds offen, so verfallen sämtliche Stimmrechte. Verhältnismäßiger Verfall hätte völlig genügt: wer die Hälfte des Fälligen bezahlt, hat die Hälfte der Stimmrechte, etc.

2.) keine unabhängige Kontrolle: "ARTIKEL 29 Der Abschluss des ESM wird von unabhängigen externen Abschlussprüfern geprüft, die mit Zustimmung des Gouverneursrats bestellt werden und für die Bestätigung des Jahresabschlusses
verantwortlich sind."         Die Kontrollore sollten viel besser der Finanzausschuss des EU-Parlaments oder vom EU-Parlament oder den nationalen Regierungen eingesetzte Prüfer sein, wenn schon nicht totale Transparenz herrscht.

3.) Dasselbe gilt für "ARTIKEL 30 Prüfungsausschuss (1) Der Prüfungsausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die vom Gouverneursrat aufgrund ihres Sachverstands im Bereich der Rechnungsprüfung und der Finanzen ernannt werden,"

4.) "ARTIKEL 31 (1) Der ESM hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg."        Gerade Luxemburg ist ein schlechter Sitz, weil es overbanked ist, und den höchsten Anteil an Bankschulden pro Kopf aller euorpäischen Länder hat. Jedes andere EU-Land als Sitz wäre besser gewesen.

5.) "(9) Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit."   
Die nationalen Lizensierungpflichten werden umgangen.

6.) "ARTIKEL 34 Berufliche Schweigepflicht Die Mitglieder und früheren Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie alle anderen Personen, die für den ESM oder in Zusammenhang damit tätig sind oder tätig waren, geben keine der beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Informationen weiter. Auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit dürfen sie keine der beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Informationen weitergeben."
Die berufliche Schweigepflicht, auch nach dem Ausscheiden aus dem ESM und bis zum Tod entspricht absolut nicht dem Kriterium der Transparenz.

7.) "Art. 36 (5) Die Bediensteten des ESM unterliegen für die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften einer internen Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und Bezüge von der nationalen Einkommensteuer befreit."
Erstens fehlt eine Bezügebegrenzung. Zweitens sind die hohen Bezüge auch noch steuerfrei, bzw. nur ESM-intern-steuerpflichtig.