Änderung der BGO § 2.1 Mitgliedschaft / Freiwillige Angabe Geschlecht Der Wortlaut im folgenden Passus des BGO § 2. Mitgliedschaft soll wie folgt geändert werden: Alt: (1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, GESCHLECHT, E-Mail-Adresse, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen. Neu: (1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name, E-Mailadresse oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen. Begründung: Da wir alle Piraten sind und lt. Deffinition keine Unterschiede bestehen ist eine Frage nach einem Unterscheidungsmerkmal irrelevant!