In der Landesgeschäftsordnung soll §5(8) wie folgt geändert werden:
=Alter Text=
(8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:
i) Basis<br>
ii) ELV<br>
iii) LV<br>
iv) Taskforce/Arbeitsgruppe. <br>
=Neuer Text=
(8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:
i) Basis<br>
ii) LV<br>
iii) Taskforce/Arbeitsgruppe. <br>
=Begründung=
Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Absatz entsprechend anzupassen.