==Antrag==
Hinzufügen eines neuen Absatz 6 in [http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung#10 § 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)] der Satzung mit folgendem Wortlaut:

'''(6) Änderungen an den Rechten und Pflichten der BGF sowie Änderungen der Finanzordnung werden erst mit der Neuwahl der BGF schlagend. Diese können jedoch per Beschluss durch die BGF bereits für das aktuelle Geschäftsjahr als gültig erklärt werden.'''


==Begründung==
i2701 halte ich für zu einschneidend, und lässt die Abstimmungen durch Mitglieder verpuffen, wenn die BGF nicht "mitspielt". Dieser Antrag hat dagegen nur ''aufschiebende Wirkung'' für beschlossene Anträge, gilt dafür aber sowohl für BGV Beschlüsse als auch LQFB Beschlüsse. Die BGF kann in ihrer Funktionsperiode im einfachsten Fall alle sie betreffenden Änderungen ignorieren und nur anhand der Statuten arbeiten, zu denen sie gewählt wurde, kann aber im laufenden Jahr im Idealfall nach eigenem Ermessen Beschlüsse bereits umsetzen.

==Antworten auf Anregungen==
* '''vor oder nach der Neuwahl''':
Steht eh im Antrag, "erst vor der Neuwahl der BGF". Ich habs umgeschrieben auf "mit der Neuwahl", das drückt es glaube ich besser und konkreter aus: Die Änderung bleibt in der Schwebe, bis eine neue BGF gewählt wird, für die neue BGF gilt diese Änderung dann aber ab dem Zeitpunkt der Wahl.