Die Landesgeschäftsordnung soll wie folgt geändert werden:

=LGO §11 Arbeitsgruppen=

==Alter Text==

(1) Es wird zwischen operativen AGs, die für laufende Tätigkeiten notwendig sind, und programmatischen AGs, die sich mit der Ausarbeitung von Programmzielen beschäftigen, unterschieden.<br />
(2) Operative AGs haben in einer LV Sitzung mindestens monatlich zu berichten.<br />
(3) Der Name einer AG setzt sich AG NÖ [Bezirkskürzel] {Thema der AG}.<br />
(4) AGs können sofort ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen binnen 1 Woche dem LV angezeigt werden und binnen 2 Monaten bei dem LV Genehmigungsantrag stellen.<br />
(5) Programmatische AGs haben in einer LV Sitzung mindestens quartalsweise zu berichten.<br />
(6) Die aktuellen Tätigkeiten der AG, deren Status, Mitglieder, Ziele und Aufgaben sind zu veröffentlichen.<br />
(7) Mitglieder<br />
 i) Es wird zwischen Interessenten und Kernmitgliedern unterschieden. Interessent ist eine Person mit Interesse an regelmäßiger Mitarbeit an der AG.<br />
 ii) Die Anzahl der Mitglieder des Kernteams ist nicht beschränkt.<br />
 iii) Kernmitglieder beteiligen sich aktiv an der Arbeit der AG und übernehmen Aufgaben.<br />
 iv) Jedes Mitglied der Piratenpartei kann die Kernmitgliedschaft in der AG beantragen.<br />
 v) Über Aufnahme als Kernmitglied entscheiden die Kernmitglieder der AG, spätestens bei nächstem offiziellem Treffen durch >=50% Mehrheitsbeschluss. Kernmitglieder können auf eigenen Wunsch austreten.<br />
 vi) Ein Kernmitglied kann mit 2/3 Mehrheitsbeschluss der Kernmitglieder ebenso aus der AG ausgeschlossen werden.<br />
 vii) Die AG besteht aus mindestens 2 Kernmitgliedern.<br />
 viii) Fällt der Kern-Mitgliederstand unter 2 Personen und einigen sich die übrigen Kernmitglieder nicht auf ein neues Kernmitglied hat der LV das Recht ein neues Kernteammitglied zu bestimmen.<br />
 ix) Das Kernteam wählt einen Koordinator und Stellvertreter.<br />
 x) Das Kernteam in programmatischen AGs wählt zusätzlich einen Themensprecher und Stellvertreter.<br />
 xi) Rechte des Kernteammitglieds sind:<br />
 a. Wahl zur Aufnahme und Ausschluss von Mitglieder der AG<br />
 b. jederzeit auf eigenen Wunsch das Kernteam verlassen<br />
 c. Aufgaben und Ziele der AG zu beschließen<br />
 d. Wahl eines Themensprechers<br />
 xii) Pflichten des Kernteammitglieds sind:<br />
 a. aktive Mitarbeit<br />
 b. Teilnahme an Treffen und Sitzungen<br />
 c. öffentliche Ankündigung von offiziellen Treffen und Sitzungen<br />
 d. Protokollierung oder Ergebnisdokumentation der offiziellen Treffen und Sitzungen<br />
 e. Veröffentlichung der Protokollierung der Treffen und Sitzungen<br />
 f. Austritt ist dem LV und dem restlichen AG-Kernteam schriftlich mitzuteilen<br />
 xiii) Rechte des Themensprechers sind:<br />
 a. Nennung eines Vertreters<br />
 xiv) Pflichten des Themensprechers gemeinsam mit Vertreter sind<br />
 a. Reaktion auf schriftliche Anfragen innerhalb einer Woche oder telefonische Kontaktmöglichkeit und Aufnahme des Kontaktes binnen 1 Woche.<br />
(8) Aufgaben<br />
 i) Jedes Kernmitglied kann per Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden eine oder mehrere Aufgaben innerhalb der Arbeitsgruppe übernehmen und diese alleinig - ohne Rückfrage an die AG - bevollmächtigt ausführen.<br />
 ii) Eine Aufgabe muss immer mit folgenden Attributen beschrieben sein:<br />
 a. Person, die die Aufgabe übernimmt<br />
 b. Aufgabenliste und Beschreibung<br />
 c. Entscheidungskompetenz / Rechte<br />
 d. Verantwortung<br />
 e. Falls zutreffend: Einbettung der Aufgabe in einen Gesamtablaufprozess<bt>
 f. Vertretung<br />
 g. Unterstützende Personen<br />
 iii) Aufgaben können auch unter mehreren Kernteammitgliedern aufgeteilt werden.<br />
 iv) Interessenten können an Aufgaben mitarbeiten, nicht jedoch alleinig übernehmen.<br />
 v) Eine Aufgabe kann per 2/3 Beschluss der Kernteammitglieder einer Person entzogen werden.<br />
(9) Offizielles Treffen<br />
 i) Ein offizielles Treffen muss mind. 72 Stunden allen Kernteammitgliedern und Interessenten per email und im WIKI angekündigt sein.<br />
 ii) Ein offizielles Treffen muss einen Moderator und Protokollanten haben, wobei der Moderator in Beschlüssen nicht stimmberechtigt ist.<br />
 iii) Das Protokoll oder Ergebnis muss veröffentlich werden.<br />
 iv) ein offizielles Treffen sollte eine Agenda haben.<br />
(10) Beschlüsse<br />
 i) Eine Abstimmung oder Beschluss einer AG umfasst die Anzahl der Anwesenden Kernteammitglieder eines mind. 72 Stunden allen Kernteammitgliedern per email angekündigten Treffens. Der Beschluss ist gültig, sofern mehr als 50% der Kernteamitglieder anwesend sind und mitgestimmt haben.<br />
 ii) Beschlüsse müssen schriftlich in einem Beschlussregister öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />
(11) Auflösung<br />
 i) Die AG kann durch einen Beschluss des LV aufgelöst werden.<br />
 ii) Die AG muss durch einen LV Beschluss aufgelöst werden, wenn sie über 1 Monat hinweg nur aus 1 Person besteht.<br />
(12) Das Tätigkeitsgebiet einer AG der LO ist auf das Tätigkeitsgebiet der Landesorganisation Niederösterreich beschränkt. Mit Zustimmung des Landesvorstandes kann ein darüber hinausgehender Tätigkeitsbereich definiert werden.<br />
(13) Eine AG kann eine eigene GO erstellen, solange sie der LGO nicht widerspricht.<br />
 i) Änderungen dieser GO werden von einer >66% Mehrheit der Kernmitglieder beschlossen und dem BV zur Kenntnis gebracht.<br />
 ii) Änderungen müssen dem LV und Interessenten via Mail mitgeteilt werden.<br />
 iii) Änderungen können vom LV innerhalb von 2 Wochen beeinsprucht werden, nach Verstreichen dieser Frist gelten die Änderungen als angenommen.

==Neuer Text==

(1) Der Name einer AG setzt sich aus "AG NÖ [Bezirkskürzel ''(optional)''] {Thema der AG}" zusammen.<br />
(2) Das Tätigkeitsgebiet einer AG der LO ist auf das Tätigkeitsgebiet der Landesorganisation Niederösterreich beschränkt. Mit Zustimmung des '''LGF''' kann ein darüber hinausgehender Tätigkeitsbereich definiert werden.<br />
(3) AGs haben mindestens monatlich an die LGF zu berichten.<br />
(4) Mitglieder<br />
 i) Eine AG besteht aus mindestens 2 Kernmitgliedern und beliebig-vielen Interessenten.<br />
 ii) Wird die Anzahl von 2 Kernmitgliedern für mehr als 1 Monat unterschritten oder gibt die AG für 2 Monate unentschuldigt keinen Bericht ab, gilt die AG als aufgelöst.<br />
(5) Treffen<br />
 i) Treffen müssen 72h vor dem Termin allen Kernmitgliedern und Interessenten per e-mail angekündigt und veröffentlicht werden. Alternativ kann auch ein regelmäßiger Termin beschlossen und veröffentlicht werden.<br />
 ii) Zumindest ein stichwortartiges Protokoll des Treffens muss veröffentlicht werden.<br />
(6) Die Arbeitspakete werden innerhalb der Arbeitsgruppe selbständig zugeteilt. Die Kernmitglieder sind für die Nachverfolgung und Erledigung der Arbeitspakete zuständig.<br />
(7) Beschlüsse<br />
 i) Beschlüsse dürfen nur auf einem gemäß (5) i) ordnungsgemäß angekündigten Treffen gemacht werden. Dazu müssen 40% der Kernmitglieder (aber mindestens 2 Kernmitglieder) anwesend sein. Ein Beschluss ist gültig, wenn die Anzahl der Ja Stimmen die Anzahl der Nein Stimmen überwiegt.<br />
 ii) Beschlüsse müssen schriftlich in einem Beschlussregister, innerhalb von einer Woche, öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />
(8) Die AG kann durch einen Beschluss der des '''LGF''' aufgelöst werden.

=Begründung=
Unnötig stark aufgeblasen mit vielen nicht notwendigen Bestimmungen. Falls wirklich einmal eine Regelung gebraucht wird wenn wir mal mehr sind kann man immer noch was hinzufügen.

'''In den nächsten Tagen/Wochen wird es einen Antrag geben der die ELV Probleme bezüglich des SG Urteils beheben wird. Hier wird gleichzeitig LGF durch ELV in folgenden Punkten ersetzt werden: (2), (8)'''