Antrag
Hinzufügen eines neuen Absatz 6 in § 10. Bundesgeschäftsführung (BGF) der Satzung mit folgendem Wortlaut:
(6) Änderungen an den Rechten und Pflichten der BGF, Änderungen an den Mitgliedsbeiträgen sowie der Finanzordnung sind nur mit explizitem Einverständnis der BGF als Organ und des Bundesschatzmeisters bereits für das aktuelle Geschäftsjahr gültig. Ausgenommen vom Einverständnis sind Änderungen auf einer Bundesgeneralversammlung vor der Wahl von Bundesschatzmeister und BGF
Begründung
Ich möchte gerne die Bestrebungen von Albert3100 unterstützen, laufende Änderungen an den Rechten und Pflichten der BGF sowie der Finanzordnung zu vermeiden. Durch eine solche Regelung sind nach wie vor notwendige Änderungen an unseren Regelwerken möglich, ist sichergestellt, dass die BGF im allgemeinen und der Schatzmeister im besonderen darüber auch in Kenntnis gesetzt wurden und ausgeschlossen, dass wir wegen Regeländerungen die BGF "im laufenden Betrieb" verlieren.