Die Landesgeschäftsordnung soll wie folgt geändert werden: =LGO §11 Arbeitsgruppen= ==Alter Text== (1) Es wird zwischen operativen AGs, die für laufende Tätigkeiten notwendig sind, und programmatischen AGs, die sich mit der Ausarbeitung von Programmzielen beschäftigen, unterschieden.<br /> (2) Operative AGs haben in einer LV Sitzung mindestens monatlich zu berichten.<br /> (3) Der Name einer AG setzt sich AG NÖ [Bezirkskürzel] {Thema der AG}.<br /> (4) AGs können sofort ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen binnen 1 Woche dem LV angezeigt werden und binnen 2 Monaten bei dem LV Genehmigungsantrag stellen.<br /> (5) Programmatische AGs haben in einer LV Sitzung mindestens quartalsweise zu berichten.<br /> (6) Die aktuellen Tätigkeiten der AG, deren Status, Mitglieder, Ziele und Aufgaben sind zu veröffentlichen.<br /> (7) Mitglieder<br /> i) Es wird zwischen Interessenten und Kernmitgliedern unterschieden. Interessent ist eine Person mit Interesse an regelmäßiger Mitarbeit an der AG.<br /> ii) Die Anzahl der Mitglieder des Kernteams ist nicht beschränkt.<br /> iii) Kernmitglieder beteiligen sich aktiv an der Arbeit der AG und übernehmen Aufgaben.<br /> iv) Jedes Mitglied der Piratenpartei kann die Kernmitgliedschaft in der AG beantragen.<br /> v) Über Aufnahme als Kernmitglied entscheiden die Kernmitglieder der AG, spätestens bei nächstem offiziellem Treffen durch >=50% Mehrheitsbeschluss. Kernmitglieder können auf eigenen Wunsch austreten.<br /> vi) Ein Kernmitglied kann mit 2/3 Mehrheitsbeschluss der Kernmitglieder ebenso aus der AG ausgeschlossen werden.<br /> vii) Die AG besteht aus mindestens 2 Kernmitgliedern.<br /> viii) Fällt der Kern-Mitgliederstand unter 2 Personen und einigen sich die übrigen Kernmitglieder nicht auf ein neues Kernmitglied hat der LV das Recht ein neues Kernteammitglied zu bestimmen.<br /> ix) Das Kernteam wählt einen Koordinator und Stellvertreter.<br /> x) Das Kernteam in programmatischen AGs wählt zusätzlich einen Themensprecher und Stellvertreter.<br /> xi) Rechte des Kernteammitglieds sind:<br /> a. Wahl zur Aufnahme und Ausschluss von Mitglieder der AG<br /> b. jederzeit auf eigenen Wunsch das Kernteam verlassen<br /> c. Aufgaben und Ziele der AG zu beschließen<br /> d. Wahl eines Themensprechers<br /> xii) Pflichten des Kernteammitglieds sind:<br /> a. aktive Mitarbeit<br /> b. Teilnahme an Treffen und Sitzungen<br /> c. öffentliche Ankündigung von offiziellen Treffen und Sitzungen<br /> d. Protokollierung oder Ergebnisdokumentation der offiziellen Treffen und Sitzungen<br /> e. Veröffentlichung der Protokollierung der Treffen und Sitzungen<br /> f. Austritt ist dem LV und dem restlichen AG-Kernteam schriftlich mitzuteilen<br /> xiii) Rechte des Themensprechers sind:<br /> a. Nennung eines Vertreters<br /> xiv) Pflichten des Themensprechers gemeinsam mit Vertreter sind<br /> a. Reaktion auf schriftliche Anfragen innerhalb einer Woche oder telefonische Kontaktmöglichkeit und Aufnahme des Kontaktes binnen 1 Woche.<br /> (8) Aufgaben<br /> i) Jedes Kernmitglied kann per Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden eine oder mehrere Aufgaben innerhalb der Arbeitsgruppe übernehmen und diese alleinig - ohne Rückfrage an die AG - bevollmächtigt ausführen.<br /> ii) Eine Aufgabe muss immer mit folgenden Attributen beschrieben sein:<br /> a. Person, die die Aufgabe übernimmt<br /> b. Aufgabenliste und Beschreibung<br /> c. Entscheidungskompetenz / Rechte<br /> d. Verantwortung<br /> e. Falls zutreffend: Einbettung der Aufgabe in einen Gesamtablaufprozess<bt> f. Vertretung<br /> g. Unterstützende Personen<br /> iii) Aufgaben können auch unter mehreren Kernteammitgliedern aufgeteilt werden.<br /> iv) Interessenten können an Aufgaben mitarbeiten, nicht jedoch alleinig übernehmen.<br /> v) Eine Aufgabe kann per 2/3 Beschluss der Kernteammitglieder einer Person entzogen werden.<br /> (9) Offizielles Treffen<br /> i) Ein offizielles Treffen muss mind. 72 Stunden allen Kernteammitgliedern und Interessenten per email und im WIKI angekündigt sein.<br /> ii) Ein offizielles Treffen muss einen Moderator und Protokollanten haben, wobei der Moderator in Beschlüssen nicht stimmberechtigt ist.<br /> iii) Das Protokoll oder Ergebnis muss veröffentlich werden.<br /> iv) ein offizielles Treffen sollte eine Agenda haben.<br /> (10) Beschlüsse<br /> i) Eine Abstimmung oder Beschluss einer AG umfasst die Anzahl der Anwesenden Kernteammitglieder eines mind. 72 Stunden allen Kernteammitgliedern per email angekündigten Treffens. Der Beschluss ist gültig, sofern mehr als 50% der Kernteamitglieder anwesend sind und mitgestimmt haben.<br /> ii) Beschlüsse müssen schriftlich in einem Beschlussregister öffentlich zugänglich gemacht werden.<br /> (11) Auflösung<br /> i) Die AG kann durch einen Beschluss des LV aufgelöst werden.<br /> ii) Die AG muss durch einen LV Beschluss aufgelöst werden, wenn sie über 1 Monat hinweg nur aus 1 Person besteht.<br /> (12) Das Tätigkeitsgebiet einer AG der LO ist auf das Tätigkeitsgebiet der Landesorganisation Niederösterreich beschränkt. Mit Zustimmung des Landesvorstandes kann ein darüber hinausgehender Tätigkeitsbereich definiert werden.<br /> (13) Eine AG kann eine eigene GO erstellen, solange sie der LGO nicht widerspricht.<br /> i) Änderungen dieser GO werden von einer >66% Mehrheit der Kernmitglieder beschlossen und dem BV zur Kenntnis gebracht.<br /> ii) Änderungen müssen dem LV und Interessenten via Mail mitgeteilt werden.<br /> iii) Änderungen können vom LV innerhalb von 2 Wochen beeinsprucht werden, nach Verstreichen dieser Frist gelten die Änderungen als angenommen. ==Neuer Text== (1) Der Name einer AG setzt sich AG NÖ [Bezirkskürzel ''(optional)''] {Thema der AG}.<br /> (2) Das Tätigkeitsgebiet einer AG der LO ist auf das Tätigkeitsgebiet der Landesorganisation Niederösterreich beschränkt. Mit Zustimmung des '''LGF''' kann ein darüber hinausgehender Tätigkeitsbereich definiert werden.<br /> (3) AGs haben mindestens monatlich an die LGF zu berichten.<br /> (4) Mitglieder<br /> i) Eine AG besteht aus mindestens 2 Kernmitgliedern und beliebig-vielen Interessenten.<br /> ii) Wird die Anzahl von 2 Kernmitgliedern für mehr als 1 Monat unterschritten oder gibt die AG für 2 Monate unentschuldigt keinen Bericht ab, gilt die AG als aufgelöst.<br /> (5) Treffen<br /> i) Treffen müssen 72h vor dem Termin allen Kernmitgliedern und Interessenten per e-mail angekündigt und veröffentlicht werden. Alternativ kann auch ein regelmäßiger Termin beschlossen und veröffentlicht werden.<br /> ii) Zumindest ein stichwortartiges Protokoll des Treffens muss veröffentlicht werden.<br /> (6) Die Arbeitspakete werden innerhalb der Arbeitsgruppe selbständig zugeteilt. Die Kernmitglieder sind für die Nachverfolgung und Erledigung der Arbeitspakete zuständig.<br /> (7) Beschlüsse<br /> i) Beschlüsse dürfen nur auf einem gemäß (5) i) ordnungsgemäß angekündigten Treffen gemacht werden. Dazu müssen 40% der Kernmitglieder (aber mindestens 2 Kernmitglieder) anwesend sein. Ein Beschluss ist gültig, wenn die Anzahl der Ja Stimmen die Anzahl der Nein Stimmen überwiegt.<br /> ii) Beschlüsse müssen schriftlich in einem Beschlussregister, innerhalb von einer Woche, öffentlich zugänglich gemacht werden.<br /> (8) Die AG kann durch einen Beschluss der des '''LGF''' aufgelöst werden. =Begründung= Unnötig stark aufgeblasen mit vielen nicht notwendigen Bestimmungen. Falls wirklich einmal eine Regelung gebraucht wird wenn wir mal mehr sind kann man immer noch was hinzufügen. '''In den nächsten Tagen/Wochen wird es einen Antrag geben der die ELV Probleme bezüglich des SG Urteils beheben wird. Hier wird gleichzeitig LGF durch ELV in folgenden Punkten ersetzt werden: (2), (8)'''