Initiative für alle die meinen, dass § 9 (10) BGO ausreicht. § 9 (10): Zusätzlich können regionale Mitgliederversammlungen unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von vier Wochen und einer Bestätigung durch die BGF durch mindestens zehn Piraten einberufen werden. Diese Mitgliederversammlungen können regionale Wahllisten erstellen und die Region betreffende Beschlüsse fassen, sofern diese nicht im Widerspruch zu der Satzung oder der BGO stehen. Beschlüsse regionaler Mitgliederversammlungen können von einer Mitgliederversammlung einer höheren Ordnung abgeändert werden. Die BGV ist die Mitgliederversammlung höchster Ordnung.