An passender Stelle möge ins Parteiprogramm eingefügt werden:

=Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz=
==Aktienmarkt==
===Demokratisierungspaket===
Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für ein Maßnahmenbündel zur Demokratisierung des Aktienmarkts in Österreich ein. Dieses soll zumindest folgende Punkte beinhalten:
* Hauptversammlungspflicht für Vorstands- und Aufsichtsratsvertragsbeschlüsse: In Zukunft sollen Vorstands- und Aufsichtsratsverträge nicht mehr an der Aktionärshauptversammlung vorbei (zum Beispiel alleine durch den Aufsichtsrat bzw. den Vorstand) beschlossen werden können.
* Aktivierung der Kleinaktionäre: Dass Kleinaktionäre wegen der vielfachen demotivierenden Missstände am Aktienmarkt bzw. in Aktiengesellschaften ihr Stimmrecht oft verfallen lassen, betrachtet die Piratenpartei Österreichs als Problem, dem es entgegenzuwirken gilt.
* Einführung eines digitalen Feedback-Systems zur Bilanznachfrage: Jeder Aktionär, auch jeder Kleinaktionär bzw. jede Kleinaktionärin, soll über geeignete digitale Mittel die Möglichkeit haben, Punkte, die in der Bilanz unklar bleiben, nachzufragen. Falls die Anfrage genügend Unterstützung (gemessen an der Anzahl der Aktionäre oder am Stimmrechtsanteil) findet, so sind Vorstand bzw. die zuständigen Abteilungen verpflichtet, innerhalb einer gewissen Zeit die Bilanznachfrage zu bearbeiten und eine Antwort zu geben. Der Vorstand bzw. die zuständigen Abteilungen haften für Falschantworten und den Aktionären daraus entstehenden Schaden, falls die Verantwortung für die Falschantwort in ihrem Bereich liegt.
* Verbot bzw. Begrenzung von Bonuszahlungen für Vorstandsmitglieder: Insbesondere hohe Bonuszahlungen beinhalten ein Systemrisiko in Richtung auf Bilanztricksereien und Verschiebung von Bilanzgewinnen bzw. -verlusten vom einen Bilanzjahr auf das nächste, um die Bonuszahlungen zu erhöhen, ohne dass der Unternehmenswert sich erhöht. Hier soll durch einen geeigneten Regelungsmechanismus entgegengewirkt werden.

(Dieses Maßnahmenbündel soll in einer ersten Phase nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gelten, aber in weiterer Folge auch auf alle bzw. einen Großteil der nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften ausgeweitet werden – in Abhängigkeit von Größe, Streubesitz und Kleinaktionärsanteil.)

=Begründung=
Minimale Formulierungsanpassungen am Originalantrag, gemäß der Anregung. Ergänzung im vierten Punkt um einen konkreten Forderungsteil.