==Beschlussfähige LO-Sitzung einmal im Monat in Wien==

Die LO Wien beschließt ein Mal monatlich eine beschlussfähige Sitzung (BS) einzuberufen, in der organisatorische und programmatische Beschlüsse gefasst werden können, sowie Nachrücker für Organe gewählt werden können sofern eine Position frei wird. Zusätzliche BS können bei Bedarf durch durch den LV, der BS oder 10% der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.

Weiters sollen dort Projekte besprochen und konsensiert werden. Konzepte erarbeitet und die Zusammenarbeit der AG's koordiniert werden.

Die BS muss per Email ausgesendet und per Website ausgeschrieben werden - es gelten dieselben Fristen und Quoren, sofern Nachrücker Organwahlen statt finden, ansonsten sind verkürzte Fristen möglich.

Zu Programmbeschlüssen__ muss im LiquidFeedback in der Gliederung "Wien" bei sonstiger Nichtigkeit spätestens am folgenden Tag ein Programmantrag direkt eingetragen werden. Dieser Beschluss der BS ist bis zu einem etwaig anders lautenden LQFB-Beschluss gültig und kann nur durch eine Mehrheit in Liquid Feedback aufgehoben werden. Stimmen mehr Leute auf der BS ab als in Liquid Feedback bleibt der BS Programmbeschluss weiterhin gültig (hierbei zählt jedoch nicht die Anzahl der abstimmenden Personen, sondern die Anzahl der Befürworter des Antrages)

Diese Sitzungen sind zu protokollieren (insbesondere die Anzahl der Stimmberechtigten) und Beschlüsse sind ins Beschlussregister einzutragen. Eine BS soll per Stream (Mumble, Videostream oder ähnliches) übertragen werden. Außerdem soll die Video- und Audioübertragung gespeichert und in einem öffentlichen Online-Archiv kostenlos zugänglich gemacht werden, sobald die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden.

In der GO (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Wien/Gesch%C3%A4ftsordnung)
sollen dazu folgende Änderungen gemacht werden:

§ 3. Organe
(10) Die Beschlussfähige Sitzung (BS) ist ein monatlich stattfindendes Treffen bei der organisatorische und programmatische Beschlüsse gefasst werden können, sowie Nachrücker für Organe gewählt werden können sofern eine Position frei wird. Zusätzliche BS können bei Bedarf durch durch den LV, der BS oder 10% der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.

§ 4. Sitzungen, Anträge, Abstimmungen
(3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen, können nur auf einer LGV oder unter Zuhilfenahme eines Mittels der Liquid Democracy durchgeführt werden.

wird geändert auf

(3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen, können auf einer LGV, unter Zuhilfenahme eines Mittels der Liquid Democracy oder mittels einer Beschlussfähigen Sitzung (BS) durchgeführt werden.

==Begründung==

Gerade in Wahlkampfzeiten, bei Erreichen eines politischen Mandates, sowie bei außergewöhnlichen Vorkommnissen muss es der LO Wien möglich sein schneller handlungsfähig zu sein als dies derzeit in Liquid Feedback der Fall ist und dies unter Einbeziehung möglichst vieler Piraten.

==Antworten auf die Anregungen==

Beschlussfähige Sitzungen sind ähnlich wie Generalversammlungen nur ohne Organwahlen (es sei denn sie sind notwendig), dh. geht es hauptsaechlich um Programmarbeit, Koordination und und um ein gemeinsames Miteinander statt ein Gegeneinander.