Bedarfsorientiert Beschlussfähige LO-Sitzung einmal im Monat in Wien
Die LO Wien beschließt, dass durch den LV oder durch 10% der stimmberechtigten Mitglieder einmal im Monat eine beschlussfähige Sitzung (BS) einberufen werden kann, in der organisatorische und programmatische Beschlüsse gefasst werden können, sowie Nachrücker für Organe gewählt werden können sofern eine Position frei wird.
Weiters sollen dort Projekte besprochen und ein gemeinsames Vorgehen koordiniert werden. Auf der BS können nur lokale Beschlüsse gefasst werden, und zwar nur solche, welche nicht gegen Bundesbeschlüsse verstoßen.
Weiters können vorhandene Liquid Feedback Beschlüsse nur geändert oder aufgehoben werden, sofern eine Mehrheit dafür stimmt, die größer ist als die Mehrheit der Stimmen, die dem Liquid Feedback Antrag zugestimmt haben (dh. werden hier die positiven Stimmen gegenübergestellt)
Die BS muss per Email und per Website ausgeschrieben werden - es gelten dieselben Fristen und Quoren, sofern Nachrücker Organwahlen statt finden, ansonsten sind verkürzte Fristen möglich.
Diese Sitzungen sind zu protokolieren (insbesondere die Anzahl der Stimmberechtigten) und Beschlüsse sind ins Beschlussregister einzutragen. Eine BS muss per Stream (Mumble, Videostream oder ähnliches) übertragen werden, ansonsten sind die dort gefassten Beschlüsse ungültig. Außerdem soll die Video- und Audioübertragung gespeichert und in einem öffentlichen Online-Archiv kostenlos zugänglich gemacht werden, sobald die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden.
__Zu Programmbeschlüssen__ muss im LiquidFeedback in der Gliederung "Wien" bei sonstiger Nichtigkeit spätestens am folgenden Tag ein Programmantrag direkt eingetragen werden. Der Beschluss der BS ist bis zu einem etwaig anders lautenden LQFB-Beschluss gültig. Ein Beschluss der BS kann nur durch eine Mehrheit in Liquid Feedback aufgehoben werden, stimmen mehr Leute auf der BS ab als in Liquid Feedback bleibt der BS Beschluss weiterhin gültig (hierbei zählt jedoch nicht die Anzahl der abstimmenden Personen, sondern die Anzahl der Befürworter des Antrages)
Bis auf die Wahl von Nachrückern bei frei gewordenen Stellen sind Organwahlen auf der BS nicht möglich. Hierbei gelten dieselben Fristen und Quoren wie bei einem LPT.
Notwendige Änderungen in der GO
In der GO (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Wien/Gesch%C3%A4ftsordnung) sollen dazu folgende Änderungen gemacht werden:
§ 3. Organe (10) Die Beschlussfähige Sitzung (BS) ist ein im Bedarfsfall regelmäßig einberufenes Treffen, bei dem Beschlüsse gefasst werden können. Zur Einberufung der BS gelten dieselben Fristen und Quoren wie bei einem LPT. Eine Verkürzung dieser Frist ist nur aus triftigen Gründen vorzunehmen und muss einen Einstimmigen Beschluss des Landesvorstandes als Legitimation haben. In jedem Fall sind alle Mitglieder per Email und über die Website über eine BS zu informieren.
§ 4. Sitzungen, Anträge, Abstimmungen (3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen, können nur auf einer LGV oder unter Zuhilfenahme eines Mittels der Liquid Democracy durchgeführt werden.
wird geändert auf
(3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen, können nur auf einer LGV oder unter Zuhilfenahme eines Mittels der Liquid Democracy oder mittels einer Beschlussfähigen Sitzung (BS) durchgeführt werden. Die Legitimation der BS zum Beschluss von Programm kann nur für konkret örtlich oder sachlich umschriebene Bereiche aus einem BGV- oder LiquidFeedback-Beschluss auf Bundesebene erfließen. Zu Programmbeschlüssen einer BS muss im LiquidFeedback in der Gliederung "Wien" bei sonstiger Nichtigkeit spätestens am folgenden Tag ein Programmantrag direkt eingetragen werden. Der Beschluss der BS ist bis zu einem etwaig anders lautenden LQFB-Beschluss gültig. Ein Beschluss der BS kann jedoch nur durch einen Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden (hier werden jeweils die positiven Stimmen gegenübergestellt), stimmen mehr Leute auf der BS ab als in Liquid Feedback bleibt der BS Beschluss weiterhin gültig.
Begründung
Ich wollte eine Alternative bieten in der Nachrücker gewählt werden können, sofern ein LV, LGF oder LS Mitglied zurück tritt und wir keine (oder zu wenige) Nachrücker haben. Weiters wollte ich, dass wir nur dann eine monatliche BS einberufen, wenn wir tatsächlich Programmanträge haben, die wir dort beschließen können.
Für die Koordination und das weitere Vorgehen innerhalb der LO Wien halte ich eine BS allerdings für SEHR sinnvoll.
Weiters habe ich hinzugefügt, dass die Mehrheit über das Programm entscheidet, wenn mehr Leute auf einer BS abstimmen als in Liquid Feedback kann diese Mehrheitsentscheidung klarerweise nicht von einer Minderheit aufgehoben, allerdings denke ich, dass durch die Einfachheit in LQFB abzustimmen und die Delegationsmöglichkeit es leichter sein wird online Leute zu mobilisieren als offline.
Eine Verkürzung der Fristen ist auch hier möglich, sollten Nachrücker für Organe gewählt werden müssen müssen dieselben Fristen wie auf LPTs eingehalten werden.