**Beschlussfähige LO-Sitzung einmal im Monat in Wien**

Die LO Wien beschließt, dass der LV einmal im Monat eine beschlussfähige Sitzung (BS) einberuft, in der organisatorische und programmatische Beschlüsse gefasst werden können. Es sollen Projekte besprochen und ein gemeinsames Vorgehen koordiniert werden. Die Legitimation der BS zum Beschluss von Programm kann nur für konkret örtlich oder sachlich umschriebene Bereiche aus einem BGV- oder LiquidFeedback-Beschluss auf Bundesebene erfließen.

Termine für ordentliche und außerordentliche BS Sitzungen müssen unter Einhaltung einer 2-Wochen Frist auf der Homepage ausgeschrieben werden. Eine Verkürzung dieser Frist kann durch einstimmigen Beschluss des Landesvorstandes erfolgen. Außerordentliche Sitzungen müssen jedenfalls zusätzlich per E-Mail an alle Mitglieder der LO Wien ausgesandt werden.

Diese Sitzungen sind zu protokollieren und Beschlüsse sind ins Beschlussregister einzutragen. Eine BS muss per Stream (Mumble, Videostream oder ähnliches) übertragen werden, ansonsten sind die dort gefassten Beschlüsse ungültig.

__Zu Programmbeschlüssen__ muss im LiquidFeedback in der Gliederung "Wien" bei sonstiger Nichtigkeit spätestens am folgenden Tag ein Programmantrag direkt eingetragen werden. Der Beschluss der BS ist bis zu einem etwaig anders lautenden LQFB-Beschluss gültig.

Organwahlen sind auf der BS nicht möglich.
 
 

In der GO (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Wien/Gesch%C3%A4ftsordnung) sollen dazu folgende Änderungen gemacht werden:

§ 3. Organe (10) Die Beschlussfähige Sitzung (BS) ist ein regelmäßig einberufenes Treffen, bei dem Beschlüsse gefasst werden können.

§ 4. Sitzungen, Anträge, Abstimmungen (3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen, können nur auf einer LGV oder unter Zuhilfenahme eines Mittels der Liquid Democracy durchgeführt werden. wird geändert auf (3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen, können nur auf einer LGV oder unter Zuhilfenahme eines Mittels der Liquid Democracy oder mittels einer Beschlussfähigen Sitzung (BS) durchgeführt werden. Die Legitimation der BS zum Beschluss von Programm kann nur für konkret örtlich oder sachlich umschriebene Bereiche aus einem BGV- oder LiquidFeedback-Beschluss auf Bundesebene erfließen. __Zu Programmbeschlüssen__ einer BS muss im LiquidFeedback in der Gliederung "Wien" bei sonstiger Nichtigkeit spätestens am folgenden Tag ein Programmantrag direkt eingetragen werden. Der Beschluss der BS ist bis zu einem etwaig anders lautenden LQFB-Beschluss gültig.
 

**Begründung**

Weil es sich einige Piraten in Wien offenbar wünschen und ich mir davon auch eine gewisse Motivation erwarte. Aber mir ist der ursprüngliche Antrag bezüglich Programmerstellung viel zu weit gegangen und außerdem können mangels Delegationsmöglichkeit Programmentscheidungen möglicherweise nicht mit ausreichender Sachkenntnis getroffen werden. Daher der Kompromiss: Wenn die Bundesbasis den Wienern außerhalb von LGVs in bestimmten Bereichen auch Programmerstellungsbefugnis zugesteht, dann passt das wieder.