Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

====Text====
===Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz===
== Unternehmensfinanzierung==
=Bürgerbeteiligungsmodell zur Fremdfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen=

Die Piratenpartei Österreichs strebt die Schaffung eines einfachen, überschaubaren und regionalen Fremdfinanzierungsmodells für kleine und mittlere Unternehmen an, welches die Deckung ihres Fremdkapitalbedarfes außerhalb der Bankenlandschaft ermöglicht. Durch eine starke rechtliche Standardisierung sollen die Errichtungs- und Betriebskosten des Fremdfinanzierungsmodells minimiert werden. Das Stimmrecht im Fremdfinanzierungsmodell verteilt sich auf Köpfe und nicht auf die gehaltenen Anteile; Mitsprache, Mitbestimmung und Bürgernähe ist ein erklärtes Ziel des Fremdfinanzierungsmodells .

====Begründung====
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, wie und wo ihr hart erspartes Geld "arbeitet" und ob es zur lokalen Wertschöpfung und Arbeitsplatzsicherung beiträgt. Zur Veranlagung stehen ihnen aber keine einfachen, regionalen Beteiligungsmodelle zur Verfügung, die Geld Unternehmen in Form von Fremdkapital zur Verfügung stellen. Sie können ihr Geld nur in Form von Eigenkapital in Unternehmen einbringen oder Anleihen erwerben. Die Ausgabe von Unternehmensanleihen ist jedoch für kleine und mittlere Unternehmen schlicht zu teuer und eine Eigenkapitalfinanzierung kommt für viele Unternehmer, aber auch für viele Bürger nicht in Frage.


Für diese Unternehmen sollte eine Art "Pseudoanleihe" geschaffen werden. Denkbar ist das Modell einer adaptierten Genossenschaft mit beschränkter Haftung (oder eine adaptierte GmbH), wo die Anteilseigner namentlich bekannt sind und die Anteile weitergegeben werden dürfen. Per Gesetz müssen folgende Fragen vom Gesetzgeber eindeutig festgelegt werden:


- **Haftung** der beteiligten Bürger
- **Steuern** (steuerliche Situation des Modells als auch der beteiligten Bürger)
- **Kontroll- und Mitbestimmungsrechte**


Die Errichtungs- und Betriebskosten werden durch starke rechtliche Standardisierung (Fokussierung auf Kapitalakkumulation zur betrieblichen Fremdfinanzierung mit einer finanziellen Obergrenze) und durch eingeschränkte Prospektpflichten verringert. Dafür erhalten die Anteilseigner besondere Rechte zur Einsicht in die Geschäftsgebahrung der Gesellschaft (starkes Transparenzgebot). Die Rechte des finanzierten Unternehmens werden nicht beschnitten.


Das Stimmrecht sollte sich auf Köpfe und nicht auf die gehaltenen Anteile verteilen. Das soll nachhaltig dafür sorgen, dass die Genossenschaft nicht in "falsche Hände" gerät und die beteiligten Bürger durch einen "feindlichen" Investor ausgebootet werden können. Werte wie Mitsprache, Mitbestimmung und Bürgernähe sind den Piraten wichtig und sollten als erklärtes Ziel in die rechtliche Ausgestaltung der Gesellschaft einfließen.


Oben genannte Eigenschaften stellen nur die Eckpunkte dar, was erreicht werden soll. Das konkrete, endgültige Modell kann nur durch Einbeziehung von Fachleuten (Steuerberater, FMA) ausgearbeitet werden.


====Weiterführende Informationen====

fma.gv.at: [http://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=8157&t=1354972962&hash=09f617e021c1f5557374cbd0daee6b57 Allgemeine Information der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu Bürgerbeteiligungsmodellen für Verbraucher]
kommunalkredit.at: [http://www.kommunalkredit.at/uploads/FocusRecht_KaufmannThurnher_6301_DE.pdf Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Bürgerbeteiligungsmodelle]
pvaustria.at: [http://www.pvaustria.at/upload/3806_SOS_22012.pdf Sonnenstrom in Bürgerhand]
ris.bka.gv.at: [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001680 Von der Errichtung der Genossenschaften und dem Rechtsverhältnisse ihrer Mitglieder]


====Antworten auf Anregungen====
@neue Gesellschaftsform: Ich hab das Wort "Gesellschaft" aus dem Antrag entfernt; das hier ist nicht der Ort, wo rechtswissenschaftliche Studien abzuliefern sind, wie denn eine neue Gesellschaftsform aussehen könnte, denn darum geht es eigentlich nicht. Es kann sein, dass man mit einem Rahmenwerk, einer Art Gründungsvorlage, durchkommt und lediglich das Bankwesengesetz um einen Passus erweitert werden muss. Wichtig ist, dass die Lösung die oben genannten Ziele abbildet. Erstellen muss das am Ende sowieso ein spezialisierter Fachmann.