Ins Programm möge aufgenommen werden:

Text

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Aufhebung des Verbots der Ausschank und des Verkaufes von alkoholischen Getränken an Erwachsene durch Automaten aus. Durch technische Hilfsmittel soll der Verkauf an Minderjährige - ähnlich wie momentan bei Zigarettenautomaten - verhindert werden.

Begründung: Einerseits sind Zigarettenautomaten erlaubt, andererseits Alkoholautomaten verboten. Diese Ungleichbehandlung ist durch nichts zu rechtfertigen, insbesondere weil Nikotin ein wesentlich schneller süchtig machendes Suchtgift ist als Alkohol. Da sich viele Piraten aber unter Hinweis auf den freien Willen grundsätzlich gegen Verbote aussprechen ist es daher nur konsequent, auch Alkoholverkauf durch Automaten zu erlauben.

Rechtslage:
Paragraph 52 (2) GewO: Der Verkauf von Arzneimitteln sowie Heilbehelfen durch Automaten, ferner der Ausschank und der Verkauf von alkoholischen Getränken außerhalb der Betriebsräume durch Automaten ist verboten.