Es soll keinesfalls eine ÖBFA-(Österreichische Bundesfinanzierungsagentur-)Pflicht für Finanzierungen öffentlicher Körperschaften vor genauer Untersuchung der Tätigkeit der ÖBFA in der Vergangenheit geben. Dies betrifft insbesondere die Tätigkeit der ÖBFA vor 2009, als sie neue Richtlinien bekam.

Es sind zuallererst Anzeichen dafür zu untersuchen, dass die ÖBFA in diverse "Spekulationsskandale" öffentlicher Körperschaften verwickelt war, zumindest in Form von Mitwisserschaft.

Eine ÖBFA-Pflicht würde zusätzlich ein gefährliches Klumpenrisiko bedeuten. Wenn in einer ÖBFA, die überall entscheidend mitbeteiligt ist, etwas schiefläuft, dann wird das ein Riesenproblem.

(Diese Initiative ist eine Alternativinitiative zu i2538)