Antrag: 

Zur Förderung der politischen Bildung und der Wahrnehmbarkeit der Anliegen Jugendlicher sollen parallel zu bundes- und landesweiten Wahlen in Jugendfreizeiteinrichtungen, in mobilen Wahllokalen im öffentlichen Raum und in Schulen Wahlen zu „Jugendparlamenten“ für alle aufgrund ihres Alters noch nicht wahlberechtigten Menschen abgehalten werden.
 
Die Jugendparlamente sollen das Recht haben, Resolutionen zu Gesetzesvorhaben der Parlamente zu beschließen oder den Parlamenten eigene Vorschläge der Jugendparlamente vorzulegen. Hierzu sollen Vertreter der Jugendparlamente ein Rederecht im jeweiligen Parlament erhalten.  


Begründung: Bloße „Wahlen“ die den Jugendlichen nicht auch ein größeres Gehör verschaffen sind nicht zielführend. Dabei kommt nicht mehr heraus, als ein Stimmungsbild hinsichtlich der parteipolitischen Präferenz der U16is.

Will man dieser Altersgruppe echt Gehör verschaffen, dann muss man schon einen Schritt weiter gehen und Jugendparlamente einführen, die zu Gesetzesvorhaben der Parlamente Resolutionen verabschieden können oder selbst Vorschläge für Gesetzesinitiativen auf die Schiene setzen dürfen.

Wenn dann noch Vertretern dieser Jugendparlamente ein Rederecht im Parlament eingeräumt wird, um vor den Abgeordneten für die Beschlüsse des Jugendparlaments zu werben, dann würde zumindest die Meinung Jugendlicher in den Parlamenten gehört und das macht sicher mehr Sinn als die bloße Abfrage parteipolitischer Stimmungen.