Antrag Teil 1

Der Satzung möge in § 20 folgende Absätze hinzugefügt werden:

Text

(4) Das Grundsatzprogramm definiert die politischen Grundsätze und langfristigen Ziele der Partei und kommuniziert diese nach außen.

(5) Es wird von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.

Antrag Teil 2

Der LDO möge in § 3 (4) der folgende Text hinzugefügt werden:

Text

  • Grundsatzprogrammantrag direkt
    • Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Mehrheit: > 7/10
    • Anträge zum Grundsatzprogramm haben sich immer auf bestehende positiv erledigte und damit ins Parteiprogramm aufgenommene Programmanträge zu beziehen, ansonstens sind sich nicht bindend und werden nicht ins Grundsatzprogramm aufgenommen.. Dabei können auch mehrere Initiativen zu einer Grundsatzposition zusammengefasst werden.
      • Die Bezüge sind rein formal herzustellen und werden nicht bewertet.. Der jeweilige Bezug erfolgt durch einen Link zu jedem verwendeten Antrag, der Angabe des Titels dieses Antrags und durch ein nicht weniger als einen Satz enthaltenes Zitat das diesem Antrag entnommen ist.

Antrag Teil 3

Der LDO möge in § 4 (3) unter dem Punkt "In allen sachpolitischen Themenbereichen ..." hinzugefügt werden:

Text

  1. Grundsatzprogrammantrag direkt

Begründung
Ein Grundsatzprogramm sollte eine komprimierte Fassung des normalen Programm sein, bei dem die der Partei besonders wichtigen Punkte zusammengefasst dargestellt werden. Dies ist jetzt schon in dieser Form geschehen: http://www.piratenpartei.at/programm-und-inhalte/. jedoch ohne Abstimmung mit der Basis. Damit diese verdichtete Darstellung in Zunkuft ebenfalls basisdemokratisch abgestimmt werden kann, sollen durch diese Antragsart bestimmten bestehenden Programmpunkten größeres Gewicht verliehen werden könnnen. Dabei kann dies ein Programmpunkt sein oder auch mehrere die in knapper Form in einer Grundsatzposition neu formuliert werden.

Die formale Richtigkeit ist gegeben, sobald ein Link, Titel und Zitat zu irgendeinem Antrag vorhanden ist. Die inhaltliche Übereinstimmung der Bezüge zu den bestenden Anträge kann nur von den Abstimmenden selbst bewertet werden.
Diese formale Notwendigkeit soll nur verhindern, dass zukünftig statt einer Flut von Programmanträgen eine ebenfalls solche Flut von Grundsatzanträgen mit noch nie diskutierten Themen entsteht. Es soll ebenso das Ergebniss der Abstimmungen zum Programm in geordneter systematischer Form in das Grundsatzprogramm überführbar machen.