= Antrag Teil 1 = Der Satzung möge in § 20 folgende Absätze hinzugefügt werden: == Text == (4) Das Grundsatzprogramm definiert die politischen Grundsätze und langfristigen Ziele der Partei und kommuniziert diese nach außen. (5) Es wird von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert. = Antrag Teil 2 = Der LDO möge in § 3 (4) der folgende Text hinzugefügt werden: == Text == * Grundsatzprogrammantrag direkt ** Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde. *** Mehrheit: > 7/10 = Antrag Teil 3 = Der LDO möge in § 4 (3) unter dem Punkt "In allen sachpolitischen Themenbereichen [...]" hinzugefügt werden: == Text == * Grundsatzprogrammantrag direkt = Begründung = Das Grundsatzprogramm kann nicht via LQD verändert werden, die Satzung aber schon? Ich vermute das haben wir bei der Einführung der LDO vergessen, vermutlich weil auch die Satzungsänderungen mehr als wacklig waren.