In die LDO möge nach §5 (3) ein neuer Punkt eingefügt werden

Text

(x) Wenn und solange in einer Gliederung weniger als 25 Personen stimmberechtigt wären, haben dort sämtliche Mitglieder der jeweils übergeordneten Gliederung Stimmrecht.

Begründung

Solange an einer Gliederung sehr wenige Piraten teilnehmen macht es keinen Sinn, sie von den anderen zu trennen und so auf die Meinung weniger die Meinung einer Unterorganisation der Partei zu stützen.

Ein/e Pirat/in aus Wien kann aber ganz und gar nicht "genauso gut entscheiden", was für Graz (mit über 40 Stimmberechtigten) gut ist.

Bei Annahme dieser Initiative soll eine ähnliche Regelung für Abstimmungen außerhalb von LQFB gefunden werden.

Von dieser Regelungen wären derzeit betroffen:

  • Vorarlberg (22)
  • Salzburg (21)
  • Tirol (6)
  • Burgenland (1)

Anregungen

"Detailliertere Ausarbeitung": umgesetzt.