Es soll um die inhaltliche Zustimmung bzw. Ablehnung der Initiative gehen. == Programmpunkt == Entweder keiner (wohl eher) oder Der Paragraph §6 (2) des Tierschutzgesetzes "Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten." soll beibehalten werden. == Begründung == * Mit der Tötung von Schoß-Haustieren wie Hunde und Katzen verletzt man die Gefühle der jeweiligen Besitzer. Moral ist wesentlicher Bestandteil der Politik * Österreich würde sich, ähnlich wie Südkorea, internationaler Ächtung aussetzen * Die Fleischgewinnung aus diesen beiden Tieren, die häufig gehaltene Fleischfresser sind, ist unökonomisch Ich bitte darum, die Initiative zu übernehmen, weil ich sie nicht unterstützen kann