@unverbindliches Meinungsbild = UNVERBINDLICH: Das ist mir schon klar, aber wozu soll das Meinungsbild dienen. Bis dato können sich laut Bundesgeschäftsordnung Landesorganisationen bewerben und der Ort wird durch das einberufende Organ ausgewählt. Nach Einlangen der Bewerbungen macht ein Meinungsbild eventuell Sinn, aber auch da bin ich mir nicht sicher, da die Auswahlkriterien teilweise ja auch in der Bundesgeschäftsordnung angegeben sind.
Übrigens würden gerade die Auswahlkriterien Wien und Linz eher ausschließen, da ja in der Vergangenheit bereits Bundesgeneralversammlungen dort abgehalten wurden.