Es möge beschlossen werden das für beide Vorgänge ein einheitliches Prozedere eingezogen wird! Alle bisherigen Regelwerke werden durch diesen Antrag obsolet. Beide Antragsarten können nicht per LQFB eingebracht werden. Beide Antragsarten müssen von mindestens 3 aktiven Mitgliedern eingebracht werden! (Mail an die jeweilige Organrolle und Posting direkt in einen zu kreierenden Forumsbereich) und zwar in Ihrer jeweiligen LO bei den LV´s oder bei der LGF wenn es sich um ein Problem auf Länderebene handelt! Dieser hat bei der nächsten Sitzung der beiden Organe behandelt zu werden. Sowohl der Antragsteller als auch das betroffene Mitglied haben Parteienstellung und müssen sich zu den Vorwürfen äußern. Im Falle das das Problem ein Bundesorgan oder ein dem Bund zugeordneten Mitglied betrifft gelten die Bestimmungen wie für die LO´s bereits beschrieben. Die anzusprechenden Organe sind dann allerdings BV und BGF und haben im Rahmen einer adequaten Sitzung behandelt zu werden. Das betroffene Mitglied hat, sollte es in seiner Rolle als Organ in einem der behandelnden Gremien sitzen, nur Parteienstellung und kein Stimmrecht! Für die Annahme eines Antrages ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Der Antrag muss schlüssig Formuliert und Argumentiert sein. Als Berufungsmöglichkeit gilt hier das Schiedsgericht! Das SG-Bund Urteil als letzte Instanz ist lt. Satzung endgültig und kann auch von einer BGV nichtmehr gekippt werden außer das BSG wird wegen Befangenheit, welche zweifelsfrei nachzuweisen ist, für befangen erklärt! Einem definitiv ausgeschlossenen Parteimitglied wird die zukünftige Wiederaufnahme fix verwehrt denn diese Person hat hinlänglich bewiesen das eine Zusammenarbeit mit Ihr zum Schaden der PPÖ ist. Ebenso wird für dieses Mitglied die Regelung ausgesetzt das jeder bei der Piratenpartei Österreich mitarbeiten kann. Hier kann allerdings nach 2 Jahren durch ein aktives Mitglied eine Aussetzung beantragt werden welche zwingend auf einer BGV abzustimmen ist. Auch hier ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Begründung: Die bisherigen Regelung ist zu schwammig und unpräzise und läßt ein sich im Kreis drehen zu. Da sowohl mit Misstrauensanträgen als auch Parteiausschlußverfahren kein Schindluder getrieben werden darf und soll müssen wir hier restriktive Regelungen einziehen die allen Beteiligten klar vorgeben was wann und wie zu tun ist. Ausserdem muß klar festgelegt sein das bei solch schweren Beschuldigungen immer beide Seiten gehört werden müssen bevor Urteile gefällt werden können. Definition Misstrauensantrag: http:de.wikipedia.org/wiki/Misstrauensantrag Definition Ausschlussverfahren: http:de.wikipedia.org/wiki/Parteiausschlu%C3%9F Ich bitte euch das nochmals als Meinungsbild zu begutachten um event. Verbesserungen für einen Antrag hinein nehmen zu können. DANKE!