Begründung:
Wir können nicht jedes Thema von der gesamten Basis über Liquid Feedback abstimmen.

Antrag:
Technische Entscheidungen, z.B. Usability Verbesserungen, aber auch jegliche technische Neuerungen werden zuerst von der Technik abgestimmt, die Entscheidung kann beim BV berufen werden, danach optional beim EBV, und erst in letzter Instanz in Liquid Feedback zur Abstimmung gebracht werden.
Der Instanzenzug ist also Technik ⇒ BV ⇒ EBV (optional) ⇒ LQFB
Unabhängig davon bleibt ein Einspruch beim Schiedsgericht.