Wer schon vor der Wehrdienstpflicht bei der freiwilligen Feuerwehr, einer anerkannten NGO o.Ä. Dienste im Interesse der Zivilgesellschaft geleistet hat, soll diese der Wehrdienstpflicht bis zu einem gewissen Anteil gegenrechnen können.
Wer schon vor der Wehrdienstpflicht bei der freiwilligen Feuerwehr, einer anerkannten NGO o.Ä. Dienste im Interesse der Zivilgesellschaft geleistet hat, soll diese der Wehrdienstpflicht bis zu einem gewissen Anteil gegenrechnen können.