Sowohl im Wehr- als auch im Zivildienst soll die Beschäftigung zu einem viel stärkeren Grad als bisher frei wählbar sein, statt nur durch unverbindlichem Zuteilungswunsch beeinflussbar.
Der jederzeitige freiwillige Wechel zu einer Stelle mit ähnlichen Ausbildungsanforderungen muss in beiden Diensten möglich sein.
Begründung: Wenn der Dienst an sich schon Pflicht ist, muss wenigstens seine Ausgestaltung frei wählbar sein. Dass dadurch manche Stellen un- und manche überbesetzt sind, ist eine erwünschte Auswirkung.