Zwischen "reinem" Verhältniswahlrecht und "reinem" Mehrheitswahlrecht gibt es einen riesigen Graubereich und eine ungeheuer grosse Fülle von Mischformen. Das Thema ist eine Experten- und Detailfrage, die unter Einbeziehung der verschiedenen Faktoren möglicherweise die Möglichkeiten, die hier gegeben sind, übersteigt. Was der andere Antrag unter den Tisch fallen läßt, ist beispielsweise, dass das britische Wahlsystem, obwohl Mehrheitswahlrecht, Kleinparteien mit regionalistischem Charakter (z.B. walisischen Parteien) den Einzug ins Parlament mit weniger als 4 Prozent Gesamtstimmenanteil ermöglicht. Diese Parteien würden in Österreich an der Vierprozenthürde scheitern, obwohl Österreich ansonsten ein recht proportionales System hat. Was der andere Antrag auch unter den Tisch fallen läßt, ist, dass der Charakter von Parteien in wahlkreisorientierten Mehrheitswahlrechtsystemen ein ganz anderer ist als der Charakter von Parteien bei uns. "Clubzwang" gibt´s in den USA nicht; und das ist auch eine Folge des Mehrheitswahlrechts.