Zwischen "reinem" Verhältniswahlrecht und "reinem" Mehrheitswahlrecht gibt es einen riesigen Graubereich und eine ungeheuer grosse Fülle von Mischformen. Das Thema ist eine Experten- und Detailfrage, die unter Einbeziehung der verschiedenen Faktoren möglicherweise die Möglichkeiten, die hier gegeben sind, übersteigt.