Ergänzender Antrag zu i1891: Bildung von lokalen Gruppen (Einführung Crew-Konzept)
[https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1891.html]

===Antrag:===
Die LDO möge in § 2 (3) wie folgt geändert werden:
==Alter Text==
(3) Die Landesorganisationen können Untergliederungen über eigene Landes-Liquid-Democracy-Ordnungen einführen.

==Neuer Text==
(3)  Es existiert in den Gliederungen der Landesorganisationen für jeden Bezirk (in Wien: für jeden Gemeindebezirk) jeweils eine Gliederung, sofern zumindest 5 Mitglieder eine Postleitzahl in diesem Bezirk haben und die Einrichtung der Gliederung bei der BGF beantragen. Mitglieder ordnen sich durch die Angabe der Postleitzahl einem Bezirk zu und sind dann in diesem stimmberechtigt. Jedes Mitglied kann sich, unabhängig von der LO-Zugehörigkeit, bis zu zwei Bezirken zuordnen.
Als Bezirk gelten die Verwaltungsbezirke und seperat dazu die Statutarstädte (z.B: NÖ  Es gibt 21 Verwaltungsbezirke und 4 Statutarstädte → 25 mögliche "Bezirks-"Organisationen)

===Begründung===
Wenn wir die Struktur von Ortsgruppen weggehend umstellen brauchen wir LQFB Gliederungen ohne Ortsgruppen.
Diese Variante würde das Stimmrecht auf die Mitglieder einschränken die sich einem Bezirk zuordnen.