=Antrag=
Die Bundessatzung soll in Paragraph 5 (4) wie folgt geändert werden

===Alter Text===

(4)	BV, BGF, SG und RP werden von der BGV für eine Wahlperiode gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl bestehen. 

===Neuer Text===
(4)	BV, BGF, SG und RP werden von der BGV für eine Wahlperiode gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl bestehen. Sind die Organe kürzer als 120 Tage im Amt, sind sie für eine weitere Wahlperiode gewählt. Nur vakant gewordene Posten dürfen nachbesetzt werden. Nachrücker, sofern es welche gegeben hat, müssen durch die BGV mittels Abstimmung bestätigt werden. Fällt die Bestätigung negativ aus, ist auch dieses Organ neu zu wählen.


====Begründung====

=Mit dieser Satzungsänderung soll auf keinen Fall Zweifel, an den Fähigkeiten der, bei der letzten BGV neugewählten Organen entstehen. Es geht darum Kontinuität ins Team zu bringen! Das ist  der allerwichtigste Punkt.=


Es sollen nur frei gewordene Posten (Rücktritt, Ausschluss, Misstrauen, Inaktivität,..§6(1) und (2) BGO) nachbesetzt werden. 

Organen sollte man zumindest vier Monate Zeit lassen, ihr Amt zu übernehmen, sich einzuarbeiten und überhaupt mal zeigen zu können was in ihnen steckt.


Wenn man eine Position in einem Organ überimmt, braucht es eine bestimmte Zeit bis man sich eingearbeitet hat. Dadurch bleiben viele Arbeiten auf der Strecke, die man nach der Einarbeitsphase erledigen kann. Womöglich gibt es sogar noch viele Sachen die vom Vorgänger liegen geblieben sind. 

Bei so kurzen Intervallen, liegt es nun wieder bei neugewählten Organen, sich einzuarbeiten, liegen gelassenes aufzuarbeiten, Kontakte zu knüpfen und sich an die Materie ranzutasten. Dabei bleibt wieder sehr viel liegen....


Da bei der letzten BGV die Organe nach sehr kurzer Amtszeit, wieder gewählt wurden, sind wir in das Dilemma gekommen, dass Organe, die bei der letzten BGV Ende Oktober gewählt wurden, nach einer kurzen aber intensiven Einarbeitszeit, zum Teil wieder getauscht wurden, obwohl sie noch viel mehr vorgehabt hätten. 

Durch ständigen Wechsel bei den Organen vergeht wieder viel Zeit für die Piraten um noch mehr zu bewegen. Nicht zu vergessen, Unruhe und Stillstand im jeweiligen Gremium. Und manch einer könnte es auch persönlich nehmen, wenn man nach kurzer Zeit, trotz Super Arbeit, abgewählt wird - und die Arbeit für die Piraten reduzieren oder worst case die Partei verlassen.

Und nocheinmal
=Mit dieser Satzungsänderung soll auf keinen Fall Zweifel, an den Fähigkeiten der, bei der letzten BGV neugewählten Organen entstehen. Es geht darum Kontinuität ins Team zu bringen! Das ist  der allerwichtigste Punkt.=



==Anregungen/Antworten==
Antwort auf Anregung, dass wir dann immer wählen müssen: Glaub ich nicht wegen:
(4) sagt: BV, BGF, SG und RP werden von der BGV für eine Wahlperiode gewählt 
(5) klärt die Wahlperiode: Eine Wahlperiode dauert jeweils von der ersten Generalversammlung eines Geschäftsjahres bis zur ersten des folgenden Geschäftsjahres. 

Und eigentlich dürfen wir im Juni auch NICHT wählen, wenn wir den (4) so erweitern wie im Antrag beschrieben:
(4) ....Nur vakant gewordene Posten *dürfen* nachbesetzt werden....


Antwort auf Anregung, wegen NAchrücker: Dann bitte i2277 ünterstützen. War mir da selber nicht ganz sicher was besser ist.