Antrag

Die Piratenpartei Österreichs soll keinen Programmpunkt zu diesem Thema in das Parteiprogramm aufnehmen.
 

Begründung

In diesem Antrag geht es um besonders hoch bezahlte Vorstände und Spitzenmanager in großen Unternehmen. Um unverschämt hohe Zahlungen in den Griff zu bekommen, soll nun das maximal mögliche Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit begrenzt werden. Aber leider geht diese Begrenzung ins Leere. Denn:
 

a) Vorstände von Aktiengesellschaften sind bereits heute keine unselbstständig Erwerbstätigen. Deren Verträge sind i.d.R. freie Dienstverträge (1). Damit gelten sie als selbstständig. Aus der Sicht des Unternehmens ist der Aufwand für den Vorstand Sachaufwand. Da es besonders bei großen Unternehmen zu solchen massiven Überzahlungen gekommen ist und diese idR als Aktiengesellschaften organisiert sind, macht der Antrag also keinen Sinn. Es würde sie schlicht nicht betreffen. Das trifft übrigens auch auf Führungskräfte von Sparkassen und Kreditinstituten zu.
 

b) Diese Vorgabe greift in die freie Vertragsgestaltung ein. Während das bei staatlichen und staatsnahen Betrieben noch verständlich ist, ist das bei privat geführten Unternehmen unverständlich. Wieso sollte der Eigentümer eines privaten Betriebes einem "kleinen" Mitarbeiter plötzlich mehr zahlen, wenn seine Spitzenleute weniger verdienen? Es ist auch nicht ausgemacht, dass er dann mehr Körperschaftssteuer abführen wird, weil diese von einer Reihe weiterer Faktoren abhängig ist. Nicht nur vom Gehalt der Spitzenkräfte.
 

c) Wieso soll das Spitzenpersonal einer Niedriglohnbranche (z.B. Handel) weniger verdienen als Manager einer Hochlohnbranche (z.B. Banken, IT,...)? Wie kann eine Niedriglohnbranche unter solchen Bedingungen gutes Führungspersonal einstellen? Besonders Branchen, die hart am Limit arbeiten, brauchen gutes Führungspersonal. Das kriegt man nicht, wenn solche Regeln aufgestellt werden. Die Bindung an den durchschnittlichen Lohn der Belegschaft ist willkürlich, da sie nichts über die Anforderungen und das Jobprofil der Spitzenkräfte aussagen.

d) Verbote sollte man als Piratenpartei, die ja für den Erhalt der Freiheit eintritt, immer hinterfragen. Auch hier wollen wir wieder etwas verbieten, anstelle etwas besser zu organisieren oder transparenter zu machen - damit das Problem von denen gelöst werden kann, die es auch betrifft (hier: (Klein-)Aktionär). **
 
 

Problemanalyse

Das adressierte Problem existiert natürlich. Vorstände und Spitzenmanager in großen Unternehmen beziehen oft unverschämt hohe Gehälter. Das Problem ist aber nicht das Gehalt an sich, sondern die Art und Weise wie die Höhe des Gehaltes beschlossen wird bzw. zustande kommt. Aktionäre von Unternehmen in Streubesitz (typ. Publikumsgesellschaften) haben kaum Möglichkeiten, gehaltsmäßige Auswüchse der Managementetage zu stoppen - auch wenn sie es wollen würden. Intransparenz bei der Festlegung der Entschädigungen begünstigt solche Exzesse.
 

Lösungsvorschlag

Aktionärsrechte stärken. Und zwar wirksam. Die sogenannte Minder Initiative (2), (3) sorgt derzeit in der Schweiz für Aufregung. Aktionäre sollen bei der Festlegung der Bezüge aller Organe nicht mehr nur konsultativ Stellung nehmen können. Ihr Votum soll künftig bindend sein. Dazu müssen Großaktionäre offenlegen, wie sie abgestimmt haben. Das sorgt für Transparenz, wer denn wen für wie viel Geld haben will. Die Initiative läuft so gut, dass es mittlerweile Gegenintiativen von Wirtschaftsverbänden gibt. Bei einem Ja für die Initiative hätte die Schweiz die stärksten Aktionärsrechte der Welt.
 

Eine zusätzliche Maßnahme könnte die Einführung eines Verwaltungsrates sein (4), der von der Aktionärsversammlung gewählt wird. Ein Verwaltungsrat ist nicht nur Aufsichtsorgan, sondern auch Exekutivorgan (Leitung der Gesellschaft). Er kann zwar eine Geschäftsleitung einsetzen, die Verantwortung liegt dennoch beim Verwaltungsrat. Die Rechtsform "Europäische Gesellschaft" (SE) sieht bereits die Möglichkeit der Einrichtung eines Verwaltungsrates vor.
 

Wege wie diese wären ein Ansatz, den die Piraten gehen könnten, weil er Rechte kleiner Anleger stärkt. Es wäre ein basisdemokratischer Ansatz.
 

Quellen

(1) Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz: Die arbeitsrechtliche Stellung von Führungskräften
(2) Abzockerinitiative Schweiz
(3) zeit.de: Minders Kampf
(4) Verwaltungsrat (Schweiz)