Es muss dem/der Besitzer/in des Lokals/Geschäfts/Verkehrsmittels überlassen werden ob/wo geraucht werden darf...es ist sein/ihr Geschäft/Lokal/Verkehrsmittel. Öffentliche Gebäude sind in erster Linie rauchfrei zu halten, sollen aber auch Raucherzonen die nicht im Freien sind bieten. Diese Zonen müssen mit einer entsprechenden Abluftanlage ausgestattet sein. Öffentliche Verkehrsmittel sind rauchfrei zu halten. Es sei denn, es ist eine entsprechende Teilung des Passagierraums gegeben. Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel darf das Rauchen nicht eingeschränkt werden. Strafzahlungen für die Verschmutzung durch Zigarettenstummel sind jedoch begrüßenswert. Wer raucht, muss seinen Müll auch entsprechend entsorgen. (Aschenbecher benützen bzw selbst sammeln und zu einem späteren Zeitpunkt entsorgen) Wer durch weggeworfene Zigarettenstummel neben der Verschmutzung zu einer Gefährdung eines anderen Menschen beiträgt (zb Autofahrer die Zigaretten aus dem Fenster schnippen und den nachfahrenden Motorradfahrer dadurch gefährden) muss schwerwiegende Konsequenzen tragen (zb Verlust der Lenkerberechtigung)