Aus der Liquid-Democracy-Ordnung soll in §7 Absatz (1) wie folgt geändert werden:
Alter Text
(2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.7. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.7 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x.
Neuer Text
(2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt 1 Stimme.
Begründung
Dieser Antrag steht in einer Reihe mit i210 und i211, die Streichung der Quoren für die Beschlussfähigkeit.
Formal bleibt das Quorum bei 1 Stimme, damit Referenzen auf das Quorum nicht ungültig werden und eine spätere Einführung eines Quorums ohne Problem möglich ist.