Aus der Liquid-Democracy-Ordnung soll in §7 Absatz (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.7. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.7 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x.

Neuer Text

(2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt 1 Stimme.

Begründung

Dieser Antrag steht in einer Reihe mit i210 und i211, die Streichung der Quoren für die Beschlussfähigkeit.