Antrag auf Bundessatzungsänderung:
"§6 (5) Mitglieder werden geschlechtsneutral als ´Pirat´ bezeichnet.
§6 (6) Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsspezifisch zu bezeichnen."
soll geändert werden zu
"§6 (5) Mitglieder und Amtsträger bzw. Amtsträgerinnen sind geschlechtsspezifisch zu bezeichnen."
Begründung:
die österreichische Piratenpartei zählt unter den Piratenparteien Europas zu denen mit dem niedrigsten Frauenanteil. Im Zuge der Öffnung bzw. Attraktivierung der Piratenpartei für Frauen sind daher weitgehende Änderungen notwendig.
Zu einer dieser Bemühungen gehört auch das Erlauben des Begriffs "Piratin".
Der Begriff der "Piratin" ist sowohl in der Geschichtswissenschaft als auch im Journalismus als auch bei den anderen Piratenparteien Europas üblich.
Ich verweise nur auf Anne Bonny und Mary Read, zwei Piratinnen des 17. bzw. 18 Jahrhundert mit im Übrigen hochinteressanten Lebensgeschichten.
Der Begriff der "Piratin" kommt beispielsweise in den Piratenpartei-Foren unzählige Male vor, eine Anpassung der Statuten an die längst schon praktizierte Realität ist so gesehen überfällig.
Was den Plural betrifft, könnte man aus Gründen der Einfachheit den Begriff "Piraten" verwenden:
"Mitglieder und Amtsträger bzw. Amtsträgerinnen sind - so die Zeit bzw. der Raum es erlauben - geschlechtsspezifisch zu bezeichnen"