Die Bundessatzung soll in § 13 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(5) Der LPT hat auf Landesebene übertragen die Kompetenzen der BGV nach § 8. Abs. 4 und entscheidet über die Landes-GO mit Mehrheit von mindestens 60%. Er ist beschlussfähig, wenn und solange zumindest 20% der Stimmberechtigten anwesend sind, und ist nach einstündigem Zuwarten bei Anwesenheit von zumindest 12.5% der Stimmberechtigten und eines LV-Mitglieds jedenfalls beschlussfähig.

Neuer Text

(5) Der LPT hat auf Landesebene übertragen die Kompetenzen der BGV nach § 8. Abs. 4 und entscheidet über die Landes-GO mit Mehrheit von mindestens 60%.

Begründung

Langfristig werden wir nicht dazu in der Lage sein Quoren - insbesondere in dieser Höhe - zu erreichen. Wir sollten sie daher rechtzeitig - also jetzt - senken oder streichen.