Aus der Bundesgeschäftsordnung soll in §13 Absatz (1) gestrichen werden:
= Alter Text =
(1) Sollte per Liquid Democracy ein Programmpunkt beschlossen werden, der einem bei einer BGV beschlossenen widerspricht, so gilt jedenfalls die Entscheidung der BGV.
= Begründung =
Eine solche Regelung sollte in der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt werden.