=Antrag= Für die Regelwerke * '''Programmantrag direkt''' * '''Geschäftsordnungsänderung direkt''' * '''Satzungsänderung direkt''' * '''Sonstiger direkter Beschluss''' Sowie für die Regelwerke * '''Programmantrag direkt (Unterorganisation)''' * '''Geschäftsordnungsänderung direkt (Unterorganisation)''' * '''Sonstiger direkter Beschluss (Unterorganisation)''' Sowie für alle anderen Regelwerke in Liquid Feedback, die eine direkte Änderung der Statuten oder des Programms auf Bundes- oder untergordneter Eben, oder einen direkten Beschluss in jeglicher Ebene zum Ziel haben, '''soll die Abstimmungsphase auf 15 Tage festgesetzt werden'''. Dies gilt nicht für den Misstrauensantrag, wo die Abstimmung inklusive der Phasen Diskussion und Eingefroren aufgrund der Bundesgeschäftsordnung nur 14 Tage laufen darf. =Begründung= Dies dient zur Vereinheitlichung der Abstimmungszeitdauer und soll es vereinfachen, auch bei geringerer Aktivität in LQFB seine Stimme bei einzelnen Themen selbst wahrnehmen zu können. Mit der Vereinheitlichung auf 15 Tage genügt ein einloggen alle zwei Wochen, um alle wichtigen Abstimmungen zu direkten Beschlüsse selbst wahrnehmen zu können. Auch der Toleranzzeitraum für die Stimmabgabe würde so besser genutzt werden können, wenn alle Abstimmungsfenster die gleiche Laufzeit haben. '''Update gegenüber 1785:''' Korrektur, es gibt natürlich keine Satzungen auf Landesebene, und der Misstrauensantrag ist durch die Satzung geregelt.