Die BGV möge beschließen dass BGF, BV und die LVs der LO der sich hellboy zuordnen möchte, hellboy wie andere (Mitglieds-)Antragssteller behandelt und die Vorgeschichte, sowie etwaige Ausschlüsse sowie bisherige Abstimmungen auf Bundesgeneralversammlungen hellboy betreffend dabei außer Acht lässt. = Begründung = Von der BGV wiederaufgenommen zu werden ist ein Privileg. Ein Privileg dass nicht alle von uns hellboy gewähren wollen. Auf der anderen Seite sahen die BGF, der BV und die LVs der LO der sich hellboy zuordnen wollte den Beschluss der letzten BGV, die Aufnahme hellboys abzulehnen und wollten nicht entgegen dieses Antrags hellboy wieder aufnehmen. Um die Situation abschließend zu klären soll sich die BGV explizit dafür aussprechen dass hellboy bereits mit einem Ausschluss für allenfalls bestehende Verhaltensauffälligkeiten gemaßregelt wurde. Diese Fälle wurden jedoch mit dem Ausschluss abgegolten und sollten nicht als ausschließliche Begründung für zukünftige Anträge herangezogen werden. Auch die Entscheidung der BGV gegen die Wiederaufnahme sollte nicht als ausschließliche Begründung herangezogen werden, da eben die Wiederaufnahme durch die BGV ein Privileg ist welches einige von uns hellboy nicht zustehen möchten. Dieser Antrag könnte eine Konsenslösung sein die die Situation massiv entspannt und keine Seite als Gewinner oder Verlierer dastehen lässt.