Die Bundesgeneralversammlung möge beschließen: Der Bundesvorstand wird ausdrücklich ermächtigt, eine Wahlkooperation zur Nationalratswahl 2013 mit der KPÖ zu sondieren und dazu Details, einschließlich Kooperationen während des Wahlkampfes, unter strenger Einhaltung der Transparenzerfordernisse nach § 14 der Bundesgeschäftsordnung, selbständig auszuhandeln. Ein endgültiger Beschluss zu einer eventuellen Wahlkooperation muss von der nächsten BGV oder über LiquidFeedback gefasst werden. Bei sich widersprechenden Beschlüssen gilt der BGV-Beschluss zu dieser Frage.