Sterbehilfe ist eine sehr heikle Angelegenheit, die in keinem Fall rechtlich forciert werden sollte.  Es gibt Hospize in denen unter maximalen Schwerzbehandlungen Patient/-innen beim Sterben begleitet werden. 
Zudem ist eine ganz scharfe Abgrenzung zum Töten auf Verlangen nicht durchführbar, womit es dann schwierig wird diese Fälle noch zu ahnden und damit Personen vor sich selbst zu schützen.

Daher ist ein solcher Programmpunkt nicht erforderlich.