Unser Mandatar für den GMR soll seine Organfunktion als LV bis zur nächsten LGV (Landesgeneralversammlung 09.03.2013) weiterhin ausüben.

Begründung:
Einsetzung eines neuen LV's für 2 Monate; während der Organisation einer LGV, Vorbereitungen für den Nationalratswahlkampf und Beginn der Funktionsperiode als GMR ist kontraproduktiv.

LGO §6 Abs1. sollte überarbeitet werden:

die kategorische Trennung von Mandat und parteipolitischer Funktion erschwert eine schlüssige politische Außenvertretung.

z.B.: GMR eines Ortes könnte nicht gleichzeitig Ortsvorstand sein obwohl Aufgaben nicht wirklich trennbar sind. 

Ohne Ausnahme ist die finanzielle Vergütung! dieser Punkt sollte unbedingt so belassen werden!!!