Die Bundesgeneralversammlung möge fassen den

Beschluss

Der Bundesvorstand wird ausdrücklich ermächtigt, eine Wahlkooperation zur Nationalratswahl 2013 mit NEOS zu sondieren und dazu Details, einschließlich Kooperationen während des Wahlkampfes, unter strenger Einhaltung der Transparenzerfordernisse nach § 14 der Bundesgeschäftsordnung, selbständig auszuhandeln.
Ein endgültiger Beschluss zu einer eventuellen Wahlkooperation muss von der nächsten BGV getroffen werden.