Der folgende Wortlaut soll an den bestehenden Wortlaut unter der Überschrift Netzpolitik - Netzneutralität angehängt werden:

Ergänzender Text

Netzpolitik

Netzneutralität

Konkret fordern wir eine gesetzliche Festschreibung der folgenden sieben Punkte, welche sich an den Forderungen der Kampagne unsernetz.at orientieren:

  1. Gleichbehandlung: Alle Datenpakete müssen während der Übertragung unabhängig von Herkunft, Inhalt, Ziel, Klasse oder Tarif gleich behandelt werden. Netzwerkmanagement ist nur aus technischen Gründen zur Erhaltung der Stabilität des Netzwerks zulässig. Netzwerkeingriffe dürfen nicht geschäftsmodellabhängig oder politisch motiviert sein.
  2. Teilhabe: Ein Internetanschluss muss die volle Teilhabe am Netz ermöglichen. Diese Teilhabe inkludiert das Nutzen und Bereitstellen von beliebigen Diensten unabhängig von verwendeten Technologien.
  3. Unversehrtheit der Daten: Eingriffe in die Arbeitsweise von Protokollen oder die Manipulation des Inhalts einer Datenübertragung sind nicht zulässig.
  4. Zugang: Der Zugangsanbieter darf generell keine technischen oder rechtlichen Einschränkungen bezüglich der vom Endkunden angeschlossenen Peripherie (Hardware und Software) zu seinem Netz vorgeben.
  5. Transparenz: Zugangsanbieter müssen in ihren Verträgen und Angeboten eine zugesicherte Mindestbandbreite und zugesicherte maximale Paketumlaufzeit sowie die darauf anzuwendenden Qualitätsmaßgaben offen legen und normierte Werkzeuge für deren Überprüfung durch Dritte zur Verfügung stellen. Diese Qualitätsmaßgaben müssen aufgrund einer klar definierten statistischen Analyse erhoben und veröffentlicht werden und nachprüfbar sein. Eingriffe in das Netzwerkmanagement (Verstöße gegen die Gleichbehandlung) müssen mit einer Begründung für die Stabilität des Netzes dem Kunden und der Regulierungsbehörde offengelegt werden.
  6. Garantie: Die vertraglich festgelegten und in den Angeboten beworbenen Bandbreiten, maximalen Paketumlaufzeiten und Qualitätsmaßgaben müssen eingehalten werden.
  7. Durchsetzung: Verstöße gegen die oben beschriebenen Bedingungen können vom Endkunden an eine vom Gesetzgeber zu definierende Stelle gemeldet werden, welche mit den notwendigen Durchgriffsrechten zur Durchsetzung der Bestimmungen ausgestattet ist. Der Gesetzgeber garantiert, dass die verstoßende Partei auch zur Verantwortung gezogen werden kann.
    Die vorgestellte Regelung zur Netzneutralität hat ihren Geltungsbereich in öffentlichen Internet-Protokoll-basierten Netzwerken (Internet). Angelehnt an die niederländische Regelung zur Netzneutralität definieren wir Internetdienstleister (Internet Service Provider, ISP) als jene Dienstleister, die eine solche Verbindung zu einem Internet-Protokoll-basierten Netzwerk an ihre Kunden als Dienstleistung abgeben. Gemäß der vorgestellten Regelung ist es ISP nicht gestattet, nur Teile des Internets als Produkt anzubieten.

Begründung

Siehe Youtube: #dnp12 Podcast DNP12 Thomas Lohninger - Netzneutralität.
Dieser Antrag soll den Text, der durch die Initiative i1242: Netzneutralität 77 / 2 / 1 angenommen wurde ergänzen.
Große Teile des Textes wurden uns dankenswerter Weise durch die Initiative unsernetz.at zur Verfügung gestellt: Positionspapier