Die Bundessatzung soll in § 13 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(5) Die LGV hat auf Landesebene übertragen die Kompetenzen der BGV nach § 8. Abs. 4 und entscheidet über die Landes-GO mit Mehrheit von mindestens 60%. Er ist beschlussfähig, wenn und solange zumindest 20% der Stimmberechtigten anwesend sind, und ist nach einstündigem Zuwarten bei Anwesenheit von zumindest 12.5% der Stimmberechtigten und eines LV-Mitglieds jedenfalls beschlussfähig.

Neuer Text

(5) Die LGV hat auf Landesebene übertragen die Kompetenzen der BGV nach § 8. Abs. 4 und entscheidet über die Landes-GO mit Mehrheit von mindestens 60%. Er ist beschlussfähig, wenn und solange zumindest 20% der Stimmberechtigten anwesend sind, und ist nach 30 minütigem Zuwarten bei Anwesenheit von zumindest 12.5% der Stimmberechtigten und eines LV-Mitglieds jedenfalls beschlussfähig.

Begründung

Wie in i1811 geschrieben ist i1811 bezüglich langfristiger Änderungen. Ich finde jetzt sollten wir aber noch Mindestanzahlen haben. Wenn sich das später wirklich ändern sollte das wir dann nie beschlussfähig sein sollten können wir es noch immer ändern. Eine Halbierung der Wartezeit sollte jetzt mal ausreichend sein!