Die Bundesgeneralversammlung möge fassen den

Beschluss

hellboy wird als Mitglied der Piratenpartei Österreichs aufgenommen.

Begründung:

Der Absatz der BGO, in dem ein Beschluss der BGV für eine Wiederaufnahme erforderlich war, ist mittlerweile abgeändert worden. Damit wäre prinzipiell die BGF/der BV für die Ablehnung eines neuen Mitgliedschaftsantrages zuständig, der dann wiederum vor dem Schiedsgericht anfechtbar wäre. Das bindet wiederum unnötige Ressourcen. Klarer und schneller ist eine Abstimmung auf der BGV.

Die genauen Umstände des Ausschlusses sind bis heute nicht aufgearbeitet. In einer Position als Organwalter ist hellboy nicht und müsste als solcher erst gewählt werden. Warum deswegen eine reguläre Mitgliedschaft ausgeschlossen sein sollte ist nicht einzusehen.

Die Piraten brauchen jeden, der mitmachen will. Zur Not wird hellboy eben im Forum weiter moderiert.