Die BWO werde wie folgt geändert: =Alter Text= §7 (5) Die BGF ist angewiesen, jeweils 70% der eingenommenen Parteisteuer laut (4) an die aufstellende Gliederung, durch die das Mandat erreicht wurde, zu überweisen. =Neuer Text= §7 (5) Die so eingenommene Parteisteuer wird im Sinne des Anspruchs der Piraten, das System updaten zu wollen, im vollen Umfang zur Förderung von Projekten, Initiativen und Organisationen verwendet, die mit modernen technischen Mitteln oder neuen Konzepten die Politik oder die Gesellschaft verbessern wollen. Die Vergabe wird per sonstigem Beschluss (auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO) geregelt. =Begründung= Angelehnt am Modell der Grünen, die mit der Parteisteuer Bürgerinitiativen fördern, könnten wir das mit technologischen Weltverbesserungsprojekten machen (Idee von c3o).