Antrag
Falls die Initiative i1454 angenommen wird, soll der folgende Punkt in der Bundesfinanzordnung wieder gestrichen werden:
Zu streichender Teil der Bundesfinanzordnung
§2 (1) […] Für Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, die ebenfalls Mitglieder der Piratenpartei Tirol sind, gilt im Sinne von §XX der BGO eine Sonderregelung. Diese Personen bezahlen an die Piratenpartei Österreichs einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von €24 jährlich.
Begründung
Durch die Annahme von Initiative i1611 wurde der Mitgliedsbeitrag auf €1 pro Monat gesenkt. Damit stellt der „reduzierte“ Mitgliedsbeitrag von €24 jährlich keine Reduzierung mehr dar, der Mitgliedsbeitrag von €1 ist gering genug, um es Personen mit Doppelmitgliedschaft zuzumuten.