Die BGO möge in §3 (2) wie folgt geändert werden:
= Alter Text =
[...] Sie haben Stimmrecht in der Bundesgeneralversammlung (BGV), dem Landesparteitag (LPT) der Landesorganisation (LO), welcher sie sich ggf. zuordnen, und den entsprechenden Wahlversammlungen und Generalversammlungen untergelagerter Ebenen. [...]
= Neuer Text = 
[...] Sie haben Stimmrecht bei allen Wahlversammlungen und Generalversammlungen. [...]
= Begründung =
Solange wir sehr wenige Piraten sind macht es keinen Sinn uns auseinander zu trennen und so auf die Meinung weniger die Meinung der Partei zu stützen. Ein Pirat aus Wien kann genau so gut entscheiden was für Graz gut ist.

= zu den Anregungen =
* Wäre in der LDO § 5 (3) nochmal extra geregelt. --> wenn man das möchte als eigenen unabhängigen Antrag einbringen.