Auf der BGV soll nicht neu gewählt werden, sondern für alle Ämter Nachrücker gewählt werden können, die dann im Fall des Falles nachrücken (sollte vor oder während der BGV ein Rücktritt bekannt gegeben werden, rückt die höchstgereihte Person natürlich sofort nach).
Mit dieser Initiative würden alle Wahlen der letzten BGV bestätigt werden.
In einigen Ämtern könnten Neuwahlen trotzdem erforderlich sein.